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Minijob im Haushalt

Haushaltshilfe, Gartenpflege, Kinderbetreuung oder Einkaufshilfe – Privatpersonen können Minijobber legal beschäftigen. So geht es richtig.

Wer zu Hause Unterstützung benötigt, denkt oft zuerst an informelle Lösungen. Doch die legale Variante ist einfacher als du denkst – und bietet dir und deiner Hilfsperson deutliche Vorteile.

Der Minijob im Privathaushalt ist eine anerkannte Beschäftigungsform mit eigenen Regelungen, die über die Minijob-Zentrale abgewickelt wird.

Wie melde ich eine Haushaltshilfe an?

Für Privatpersonen gilt das sogenannte Haushaltsscheckverfahren. Dieses vereinfachte Verfahren wird direkt über die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung abgewickelt.

Du füllst den Haushaltsscheck aus – das geht online – und meldest damit gleichzeitig Sozialversicherungsabgaben, Umlagen und die gesetzliche Unfallversicherung an.

Die Beiträge werden halbjährlich eingezogen. Du hast keine monatlichen Buchungspflichten.

  • Haushaltsscheck auf minijob-zentrale.de ausfüllen
  • IBAN für den Einzug bereithalten
  • Beginn des Beschäftigung angeben
  • Monatlichen Verdienst im Blick behalten (max. 556 EUR)

Steuermäßigung für Privatpersonen

Als Privathaushalt kannst du 20 % der Lohnkosten für eine Haushaltshilfe von der Steuer absetzen – bis zu 510 EUR im Jahr.

Voraussetzung: Die Beschäftigung ist über die Minijob-Zentrale ordentlich angemeldet und du zahlst überweisungsbasiert (kein Barzahlung).

Bei pflegebedingtem Bedarf gibt es zusätzliche steuerliche Erleichterungen. Wende dich im Zweifel an einen Steuerberater.