Wer zu Hause Unterstützung benötigt, denkt oft zuerst an informelle Lösungen. Doch die legale Variante ist einfacher als du denkst – und bietet dir und deiner Hilfsperson deutliche Vorteile.
Der Minijob im Privathaushalt ist eine anerkannte Beschäftigungsform mit eigenen Regelungen, die über die Minijob-Zentrale abgewickelt wird.
Wie melde ich eine Haushaltshilfe an?
Für Privatpersonen gilt das sogenannte Haushaltsscheckverfahren. Dieses vereinfachte Verfahren wird direkt über die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung abgewickelt.
Du füllst den Haushaltsscheck aus – das geht online – und meldest damit gleichzeitig Sozialversicherungsabgaben, Umlagen und die gesetzliche Unfallversicherung an.
Die Beiträge werden halbjährlich eingezogen. Du hast keine monatlichen Buchungspflichten.
- Haushaltsscheck auf minijob-zentrale.de ausfüllen
- IBAN für den Einzug bereithalten
- Beginn des Beschäftigung angeben
- Monatlichen Verdienst im Blick behalten (max. 556 EUR)
Steuermäßigung für Privatpersonen
Als Privathaushalt kannst du 20 % der Lohnkosten für eine Haushaltshilfe von der Steuer absetzen – bis zu 510 EUR im Jahr.
Voraussetzung: Die Beschäftigung ist über die Minijob-Zentrale ordentlich angemeldet und du zahlst überweisungsbasiert (kein Barzahlung).
Bei pflegebedingtem Bedarf gibt es zusätzliche steuerliche Erleichterungen. Wende dich im Zweifel an einen Steuerberater.