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Rechte und Pflichten

Auch als Privatperson, die eine Haushaltshilfe oder einen Gartenhelfer beschäftigt, bist du Arbeitgeber. Das bedeutet konkrete Rechte und Pflichten.

Wer einen Minijobber privat beschäftigt, tritt automatisch in die Rolle des Arbeitgebers. Das bringt Pflichten mit sich – aber auch Rechte und steuerliche Vorteile.

Die gute Nachricht: Das Haushaltsscheckverfahren vereinfacht vieles erheblich. Du musst kein Arbeitsrechtler sein, um einen Minijob korrekt zu führen.

Deine Pflichten als privater Arbeitgeber

Du bist verpflichtet, jede Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale anzumelden, den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen und Beiträge fristgerecht abzuführen.

Außerdem musst du dafür sorgen, dass die Arbeitszeit aufgezeichnet wird – und dass du im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung sicherstellst.

Eine Lohnabrechnung ist zu erstellen und aufzubewahren. Der Minijobber hat das Recht, auf Anfrage eine Kopie zu erhalten.

  • Beschäftigung anmelden (Minijob-Zentrale)
  • Mindestlohn einhalten
  • Stunden aufzeichnen
  • Urlaub einplanen und gewähren
  • Lohnabrechnung erstellen

Deine Rechte als privater Arbeitgeber

Als Arbeitgeber hast du das Recht, Weisungen zu erteilen – also Inhalt, Zeit und Ort der Arbeit zu bestimmen, soweit das vertraglich vereinbart ist.

Du kannst das Arbeitsverhältnis nach den gesetzlichen Fristen kündigen. Bei einer Probezeit von bis zu sechs Monaten gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Im Schadensfall (z. B. mutwillige Beschädigung) kannst du zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.