Restaurant & Bar Heilbronn GmbH
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Restaurantfachkraft Weinlokal
Weinlokal
Gästeberatung
Service
Gesetzlicher Minijob – Restaurantfachkraft Weinlokal. Arbeitszeit: donnerstags–samstags 17:00–23:00 Uhr. Vergütung: 15,5 EUR pro Stunde, max. 603 EUR monatlich. Start: ab sofort. Aufgaben: Wein empfehlen, Gäste beraten, Bestellungen aufnehmen und servieren. Voraussetzungen: Weinkenntnisse von Vorteil, Serviceerfahrung, gepflegtes Auftreten. Rechtssicherer Minijob mit monatlicher Abrechnung und vollem Urlaubsanspruch.