Häufige Fragen (FAQ)
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Minijobs und die Nutzung von onlymini – klar erklärt, ohne unnötigen Fachjargon.
Über onlymini
Was ist onlymini?
onlymini ist ein Jobportal, das sich ausschließlich auf Minijobs in Deutschland konzentriert. Du findest hier Stellenangebote mit transparenten Angaben zu Stundenlohn, Arbeitszeit und Einsatzort – ohne Umwege.
Arbeitgeber – ob Unternehmen oder Privathaushalt – können Inserate schalten, um gezielt Bewerberinnen und Bewerber für geringfügige Beschäftigungen zu finden.
Für wen ist onlymini gedacht?
onlymini richtet sich an drei Gruppen:
Jobsuchende – Menschen, die einen Minijob suchen und passende Stellen in ihrer Nähe finden möchten.
Unternehmen (onlymini Business) – Arbeitgeber, die Minijobber für ihren Betrieb suchen und Inserate schalten wollen.
Privathaushalte (onlymini Private) – Privatpersonen, die z. B. eine Haushaltshilfe, Gartenhilfe oder Betreuung suchen.
Kostet die Nutzung von onlymini etwas?
Für Bewerberinnen und Bewerber ist die Nutzung vollständig kostenlos – Profil anlegen, Inserate durchsuchen und bewerben ist gebührenfrei.
Arbeitgeber zahlen für das Schalten von Inseraten. Es stehen verschiedene Pakete zur Auswahl, die sich in Laufzeit und Sichtbarkeit unterscheiden.
Minijob-Grundlagen
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung im Sinne von § 8 SGB IV. Das bedeutet: Es handelt sich um ein echtes Arbeitsverhältnis mit Aufgaben, Vergütung und klaren Rechten und Pflichten auf beiden Seiten – kein informeller Gefallen.
Die Besonderheit liegt darin, dass für Minijobs abweichende Regelungen zu Sozialversicherung und Steuern gelten. Minijobs können sowohl in Unternehmen als auch in Privathaushalten ausgeübt werden.
Wie viel darf ich als Minijobber verdienen?
Die gesetzliche Minijob-Grenze liegt aktuell bei 603 EUR im Monatsdurchschnitt (Stand: 01.01.2026). Bis zu dieser Grenze gilt ein Job als geringfügige Beschäftigung.
Die Grenze bezieht sich auf den Durchschnitt über das Beschäftigungsjahr. Gelegentliche Überschreitungen – bis zu zwei Mal pro Jahr und aus unvorhergesehenem Anlass – gefährden den Minijob-Status unter bestimmten Voraussetzungen nicht.
Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?
In der Regel nicht direkt. Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Lohnsteuer von 2 % des Entgelts an das Finanzamt – das geht aus deinem Verdienst nicht hervor, du zahlst also keine Steuer aus eigener Tasche.
Alternativ kann der Minijob individuell nach der Lohnsteuerkarte versteuert werden, wenn das für dich günstiger ist.
Für konkrete steuerliche Fragen zu deinem Einzelfall empfiehlt sich eine Beratung durch die Minijob-Zentrale oder einen Steuerberater.
Habe ich im Minijob Anspruch auf Urlaub?
Ja. Minijobber haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie alle anderen Arbeitnehmer – geregelt im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Der Anspruch richtet sich nach der Anzahl deiner Arbeitstage pro Woche.
Beispiel: Wer an zwei Tagen pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf mindestens zehn bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Der Urlaub muss vom Arbeitgeber gewährt und bezahlt werden.
Was passiert, wenn ich als Minijobber krank bin?
Minijobber haben ab dem ersten Krankheitstag Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – für bis zu sechs Wochen. Dieser Anspruch entsteht nach einer Wartezeit von vier Wochen im Beschäftigungsverhältnis (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz).
Du musst deinen Arbeitgeber unverzüglich informieren. Auf Verlangen – spätestens ab dem vierten Krankheitstag – ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, sofern der Arbeitgeber das nicht früher verlangt.
Darf ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Grundsätzlich ja – mit einer wichtigen Einschränkung: Die Verdienste aus mehreren geringfügigen Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Übersteigt die Gesamtsumme dauerhaft die Minijob-Grenze von 603 EUR im Monatsdurchschnitt, verlieren die Beschäftigungen ihren Minijob-Status und es entstehen reguläre Sozialversicherungspflichten.
Ausnahme: Ein Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bleibt in der Regel geringfügig und wird nicht zusammengerechnet.
Jobsuche & Bewerbung
Wie bewerbe ich mich über onlymini auf einen Minijob?
Du registrierst dich kostenlos als Bewerber und legst ein Profil an. Danach kannst du Inserate durchsuchen und dich direkt über das Portal bewerben. Arbeitgeber erhalten deine Bewerbung und können darüber mit dir in Kontakt treten.
Tipp: Ein vollständiges Profil – mit Angaben zu deiner Verfügbarkeit und gesuchten Tätigkeiten – erhöht deine Chancen, von Arbeitgebern aktiv gefunden zu werden.
Was passiert nach meiner Bewerbung?
Deine Bewerbung landet direkt im Arbeitgeberbereich des Inserenten. Arbeitgeber können dich über das Nachrichtensystem von onlymini kontaktieren. Du wirst benachrichtigt, sobald eine Rückmeldung eingeht.
Was ist die Verifikation und brauche ich sie?
Die Verifikation ist ein freiwilliger Schritt: Du lädst einmalig ein geeignetes Adressdokument (z. B. eine aktuelle Versorgerrechnung) hoch. Unser Team prüft es und schaltet den Verifiziert-Status auf deinem Profil frei.
Du kannst onlymini auch ohne Verifikation vollständig nutzen. Ein verifiziertes Profil signalisiert Arbeitgebern aber zusätzliches Vertrauen und kann deine Rückmeldequote erhöhen.
Sensible Angaben (Beträge, IBAN) bitte vor dem Upload schwärzen. Das Dokument wird nach Prüfung – spätestens nach 30 Tagen – unwiderruflich gelöscht.
Muss ich mich registrieren, um Inserate zu sehen?
Nein. Du kannst alle veröffentlichten Stellenangebote auf onlymini auch ohne Konto einsehen. Um dich zu bewerben oder ein Profil anzulegen, ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Inserate aufgeben (für Arbeitgeber)
Wie schalte ich ein Minijob-Inserat auf onlymini?
Du registrierst dich als Arbeitgeber, wählst ein passendes Inserat-Paket und erstellst deine Stellenanzeige direkt im Arbeitgeberbereich. Das Formular führt dich Schritt für Schritt durch alle notwendigen Angaben – von der Stellenbeschreibung bis zu Stundenlohn und Arbeitszeiten.
Alle Inserate müssen der gesetzlichen Minijob-Grenze entsprechen.
Kann ich als Privathaushalt einen Minijobber über onlymini finden?
Ja. Privatpersonen können über onlymini Private Inserate aufgeben und nach Bewerberinnen und Bewerbern suchen – zum Beispiel für Haushaltshilfe, Gartenpflege, Kinderbetreuung oder Einkaufshilfe.
Die Anmeldung der Beschäftigung erfolgt anschließend über das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale. Als Privathaushalt kannst du außerdem bis zu 510 EUR pro Jahr von der Steuer absetzen, wenn die Beschäftigung ordentlich angemeldet ist und die Vergütung überweisungsbasiert erfolgt.
Wie melde ich einen Minijobber im Haushalt an?
Für Privatpersonen gilt das Haushaltsscheckverfahren: Die Anmeldung erfolgt direkt online über die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung (minijob-zentrale.de). Dabei meldest du gleichzeitig Sozialversicherungsabgaben, Umlagen und die gesetzliche Unfallversicherung an. Die fälligen Beiträge werden halbjährlich eingezogen.
Konto & Datenschutz
Wie geht onlymini mit meinen Daten um?
Deine Daten werden ausschließlich zur Bereitstellung des Dienstes verarbeitet und nicht ohne deine Einwilligung an Dritte weitergegeben. Die Grundlage bildet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Alle Details – welche Daten erhoben werden, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange sie gespeichert werden – findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Wie kann ich mein Konto löschen?
Du kannst die Löschung deines Kontos jederzeit in deinen Kontoeinstellungen beantragen. Nach Eingang des Antrags werden dein Konto und alle damit verbundenen Daten gelöscht – soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.
Kontakt & Hilfe
Wie erreiche ich onlymini bei weiteren Fragen?
Du erreichst uns über das Kontaktformular. Wir melden uns so schnell wie möglich bei dir.